AGB

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
 
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen -auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Käufers enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben.
 
2. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauffolgenden Tag schriftlich bestätigt beim Verkäufer vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung und daraus entstehende Folgen nicht übernommen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten des Verkäufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
 
3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des Verkäufers.
 

II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
1. Der Mindestauftragswert ist 25,00 €. Der Verkäufer behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen.
 
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäß der Bundesbahn, Bundespost, UPS oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über.
 
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer bei großer, schwerer, nicht vom Hersteller verpackter Ware, z.B. bei Traversen, Flightcases, Schaumstoff und Schlagzeugkoffern gesondert berechnet. Die Auswahl der Verpackungsmaterialien verbleibt beim Verkäufer; für Güte und Qualität ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Eine Haftung des Verkäufers für abgewiesene Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Verpackung ist ausgeschlossen.
 
4. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Davon abweichende Regelungen sind in unseren aktuellen Versandbedingungen nachzulesen, welche anstelle vorstehender Regelung zutrifft. Der Verkäufer behält sich Änderungen dieser Versandbedingungen jederzeit ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf die, in den Versandbedingungen genannten Vergünstigungen, besteht nicht. Im Zweifel besteht die "Unfrei-Regelung" (siehe oben).
 
5. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.
 
6. Die Ware ist sofort nach Empfangannahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.
 
7. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden konnten -gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
 
8. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
 
9. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.
 

III. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen, unabhängig davon auf welcher Seite der Schadensersatzanspruch besteht.
 
2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten Beanstandungen vorstehender Art trägt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand einschließlich einer Transportversicherung. Die Beanstandung muß innerhalb 8 Tagen nach Erhalt erfolgen.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
 
3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfaßte die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.
 
4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer Röhren, Lampen, Verschleißteilen und gebrauchtem Gerät) Garantie. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt der Verkäufer. Nach mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Käufer das Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung). Soweit bei Geräten (insbesondere bei solchen, die aus den USA oder England stammen) keine Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage des Verkäufers bei Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die weitergehend ist als diejenige des Verkäufers, ist für diesen nicht bindend. Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden ausgeschlossen.
 

IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
 
2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
 
V. Schadenersatz V. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz des Verkäufers in Bingen erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich der Verkäufer vor, die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt oder weil nicht lagerüblich speziell bestellt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
 
2. Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgte.
 
3. Ist ein 10-tägiges Rückgaberecht vereinbart, so übernimmt der Käufer die Kosten für den Hin- und Rückversand.
 

VI. Preise

Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich incl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.
 

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Musikhaus Dürk 55411 Bingen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab.
 
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
 
3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet für den Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Schuldner die abgetretenen Forderung mitzuteilen.
 

VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck- Bank- oder Postbanküberweisung. Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen Gründen nur per Nachnahme ausgeliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
2. Verzugszinsen werden in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
 
3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß damit von dem Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
 
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bingen als Geschäftssitz des Verkäufers.
 
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis -auch bei Rücktritt- ist das für den Verkäufer zuständige Amtsgericht Bingen, ohne Rücksicht auf den Streitwert. Dem Verkäufer ist es unbenommen, das für ihn zuständige Landgericht Mainz anzurufen.
 

X. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen -gleich aus welchem Grund- nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden sind, gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
 
3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen Außenhandelsrecht.
 
4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Verkäufer verarbeitet.
 
5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlagen unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht des Verkäufers auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Verkäufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.